Zusatzleistungen
Neben dem reinen Pflegegeld gibt es noch eine Reihe von Zusatzleistungen. Beispielhaft seien hier genannt:
- Pflegekurse für ehrenamtliche, nicht professionelle Pflegekräfte
- gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung für private Pflegepersonen
- Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegekraft:
Bei einer häuslichen Pflege ist nach 6 Monaten die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege durch eine Ersatzkraft möglich. Hierfür kann eine Kostenerstattung bis zu 1.612,- EUR pro Jahr beansprucht werden. - Pflegehilfsmittel:
Notwendige Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden (leihweise) zur Verfügung gestellt (Zuzahlung 10 % max. 25,- EUR je Hilfsmittel). Verbrauchsmittelkosten werden bis zur Höhe von 40,- EUR/Monat übernommen. - Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung:
Für die Verbesserung des Wohnumfeldes vom Handlauf bis zum Treppenlift werden bis zu 4.000,- EUR je Maßnahme (Eigenanteil 10 %) von der Pflegeversicherung übernommen.